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Gesetze und Rechte
Gesetze und Konventionen sollen das Miteinander von Menschen in der ganzen Welt und in den verschiedenen Ländern regeln.
Dabei gibt es allgemeine Texte - wie zum Beispiel das Grundgesetz in der Bundesrepublik Deutschland oder die Liste der Menschenrechte weltweit - und auch Regelungen, die sich speziell auf die Belange von Kindern und Jugendlichen beziehen. Hierzu gehören unter anderem die Kinderkonvention der Vereinten Nationen und in Deutschland das Jugendarbeitsschutzgesetz, das Kinder- und Jugendhilfegesetz sowie das am 1. April 2003 in Kraft getretene neue Jugendschutzgesetz.
Grundgesetz
Das Grundgesetz ist die Grundlage für die demokratische Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
Einen Auszug aus dem Grundgesetz findet ihr auf den Seiten der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien: www.bundespruefstelle.de.
Wer einmal das komplette Grundgesetz lesen möchte, bestellt sich dies am besten kostenlos (lediglich die Portokosten sind zu zahlen) bei der
Bundeszentrale für politische Bildung
Berliner Freiheit 7
53111 Bonn
www.bpb.de
Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
Das KJHG regelt die Rechte des Kindes und zugleich legt es die Aufgaben der Jugendhilfe fest. Hierzu zählen alle Bereiche, die Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern und unterstützen sollen.
Das KJHG regelt auch Fragen bezüglich Elternschaften, Vormundschaften und Erziehung.
Den Gesetzestext findet ihr hier.
Jugendschutzgesetz
Seit dem 1. April 2003 gibt es in Deutschland ein neues Jugendschutzgesetz. Es führt das bis dahin geltenden Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zusammen.
Im neuen Jugendschutzgesetz wurden in erster Linie folgende Punkte verbessert:
- Wie bereits Kino- und Videofilme müssen nun auch Computerspiele und Bildschirmspielgeräte mit einer Altersfreigabe gekennzeichnet werden. Wenn die so gekennzeichneten Medien trotzdem an Kinder oder Jugendliche herausgegeben werden, die noch nicht das entsprechende Alter erreicht haben, so kann das zu hohen Geldstrafen führen.
- Die Bundesprüfstelle für Medien kann in Zukunft neben den herkömmlichen Medien auch alle neuen Medien (mit Ausnahme des Rundfunks) indizieren. Die Kriterien nach denen gewaltdarstellende Medien indiziert oder verboten werden können, sind verschärft worden.
- Zum bisher geltenden Verbot des Rauchens in der Öffentlichkeit für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kommt ein Verbot der gewerblichen Abgabe von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Zigarettenautomaten müssen so gesichert werden, dass Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren der Zugang zu Zigaretten nicht möglich ist. Außerdem wird die Kinowerbung für Tabak und Alkohol in Vorstellungen vor 18:00 Uhr verboten.
Den kompletten Gesetzestext könnt ihr euch als pdf-Datei auf den Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend anschauen.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt euch, damit eure Gesundheit nicht gefährdet wird und eure Entwicklung ungestört verlaufen kann.
Deshalb trägt es dafür Sorge, dass Arbeit nicht zu früh beginnt oder zu lange dauert, dass sie nicht zu schwer, zu gefährlich oder ungeeignet ist. In der Broschüre "Klare Sache" vom (ehemaligen) Bundesministerium für Arbeit und Soziales könnt ihr alles genau nachlesen.
Mehr zum Jugendarbeitsschutz findet ihr auch auf unserer Seite zum Thema Jobs für Jugendliche.
UN-Kinderkonvention - Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Das Übereinkommen soll die Belange aller Kinder schützen - weltweit. Als Kinder gelten alle jungen Menschen, die noch nicht volljährig sind.
In der UN-Konvention werden von Geburt an alle Rechte eines Kindes festgelegt; für die Umsetzung dieser Rechte müssen der Staat und die Eltern Sorge tragen. Aber auch Kinder sollten ihre Rechte kennen und sie durchsetzen können. Das Übereinkommen enthält eine Vielzahl von Grundrechten für Kinder, dazu zählen beispielsweise das Recht auf
- einen Namen von Geburt an,
- freie Meinungsbildung und -äußerung,
- Sorge und Schutz,
- Hilfe für behinderte und kranke Kinder,
- alles, was für eine gute Entwicklung notwendig ist und
- Schutz vor Ausbeutung.
Damit alle jungen Menschen sich über ihre Rechte informieren können, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Sonderdruck herausgegeben, der den Text des Übereinkommens enthält und ihn ausführlich erklärt. Der Sonderdruck trägt den Titel "Die Rechte des Kindes" und ist im GeorgBitterVerlag erschienen.
UNICEF (das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen) arbeitet auf der Grundlage der Kinderrechtskonventionen in 191 Mitgliedsstaaten für die Einhaltung der Rechte des Kindes. In den vergangenen Jahren ist es gelungen die Lebensbedingungen der Kinder in einigen Ländern zu verbessern. Wenn ihr wissen wollt, wie die Arbeit von UNICEF aussieht und wie Kinder und Jugendlichen in anderen Ländern leben, dann könnt ihr euch unter www.unicef.de/index_kid.html informieren.
Dieselben Infos könnt ihr aber auch vor Ort bekommen; bei der Essener UNICEF-Arbeitsgruppe.
Die Menschenrechte
Die Wurzeln der Menschenrechte reichen zurück bis in die Antike. Seitdem haben immer wieder Menschen versucht ihre Mitmenschen vor unwürdiger Behandlung zu schützen und sich für die Rechte anderer einzusetzen. Im Vordergrund standen dabei die freie Meinungsäußerung und Gewaltfreiheit; so gelten heute zum Beispiel Folter oder Inhaftierung gewaltloser Andersdenkender ein schwerer Verstoß gegen die Menschenrechte.
Die Vereinten Nationen bemühen sich unter anderem um die Durchsetzung und Bewahrung der Menschenrechte, aber auch die unabhängige Organisation Amnesty International kämpft gegen Verstöße gegen die Menschenrechte. Besonders Amnesty International setzt auf die Mitarbeit vieler Menschen, die mit Protestbriefen und Aktionen zuständige Länder oder Politiker an die Einhaltung der Menschenrechte eindringlich erinnern.
Ansprechpartner vor Ort...
Kinderschutzbund
Weberplatz 1
45127 Essen
Telefon 0201/234061
www.kinderschutzbund-essen.de
Der Kinderschutzbund hat das Kinderrechtehaus in Essen eröffnet!
Wer seine Rechte nicht kennt, hat wenig davon und kann sie nur schwer durchsetzen.
Deshalb soll das Haus in der Innenstadt (Gerswidastraße) Anlaufpunkt sein für alle die von euch, die Probleme mit Lehrern, Eltern und mit sich selbst haben. Dort erhaltet ihr Informationen über die Möglichkeiten oder Instanzen, die eure Rechte sichern und bestätigen.
Beispielsweise helfen euch jeden ersten und dritten Donnerstag im Monat ein Anwalt und eine Anwältin, wenn ihr rechtliche Fragen habt (z. B. zum Besuchsrecht bei Trennung eurer Eltern, den Konsequenzen eines Verweises oder den Folgen eines Diebstahls).
Kinderrechte-Haus des Kinderschutzbundes
Gerswidastr. 1-3a
45127 Essen
Telefon 0201/1027891
Fax 0201/20480
E-Mail info(at)kinderrechtehaus(dot)de


