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Jugendamt & Jugendhilfeausschuss
Euch Kindern und Jugendlichen und euren Eltern zuliebe ist das Jugendamt Essen ganz anders organisiert als der übrige Bereich der Stadtverwaltung.
Denn während normalerweise die Verwaltungsämter den politischen Fachausschüssen gegenüber stehen, ist der Jugendhilfeausschuss aufgrund einer bundeseinheitlichen Sonderregelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz Teil des Jugendamtes.
Oder anders ausgedrückt: Nur die Verwaltung und der Ausschuss zusammen sind das Jugendamt.
Und welche Absicht steckt dahinter?
Dadurch haben die Interessenverbänden und Angebotsträgern von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern Einfluss auf alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Deshalb besteht der Jugendhilfeausschuss auch nur zu drei Fünfteln (9) aus Vertreter/-innen der Ratsfraktionen. Die anderen 6 Vetreter werden von den Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit bzw. –hilfe gestellt.
Natürlich hat so ein Ausschuss auch besondere Rechte. Das sind:
1. Beschlussrecht über das vom Rat insgesamt zur Verfügung gestellte Geld.
2. Anhörungsrecht gegenüber Rat und Bezirksvertretungen, wenn es um die Belange der Kinder, Jugendlichen und Eltern geht.
3. Beteiligung bei der Berufung eines Jugendamtsleiters bzw. einer Jugendamtsleiterin.
4. Das Recht, an den Rat oder ggf. die Bezirksvertretung Anträge zu stellen, damit alles Erforderliche getan werden kann.
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich.
Da manchmal der Sitzungsort nicht im Rathaus ist, solltet ihr bei Interesse vorsichtshalber beim Jugendamt (Tel.: 0201 / 88 51 121) nachfragen.


