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Themen:
Natürlich muss so ein Ausschuss auch besondere Rechte haben. Das sind
1. Beschlussrecht über das vom Rat insgesamt zur Verfügung gestellte Geld.
2. Anhörungsrecht gegenüber Rat und Bezirksvertretungen, wenn es um die Belange der Kinder, Jugendlichen und Eltern geht.
3. Beteiligung bei der Berufung eines Jugendamtsleiters bzw. einer Jugendamtsleiterin.
4. Das Recht, an den Rat oder ggf. die Bezirksvertretung Anträge zu stellen, damit alles Erforderliche getan werden kann.
Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sind öffentlich.
Da manchmal der Sitzungsort nicht im Rathaus ist sollte man bei Interesse vorsichtshalber beim Jugendamt (Tel.: 0201 / 88 51 001) nachfragen.
Jugendamt & Jugendhilfeausschuss
Den Kindern, Jugendlichen und Eltern zuliebe ist das Jugendamt ganz anders organisiert als der übrige Bereich der Stadtverwaltung.
Während sonst die Verwaltungsämter den politischen Fachausschüssen gegenüber stehen, ist der Jugendhilfeausschuss aufgrund einer bundeseinheitlichen Sonderregelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz Teil des Jugendamtes.
Oder anders ausgedrückt: Nur die Verwaltung und der Ausschuss zusammen sind das Jugendamt.
Dahinter steckt die Absicht, den Interessenverbänden und Angebotsträgern von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern Einfluss auf alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung zu geben. Deshalb besteht der Jugendhilfeausschuss auch nur zu drei Fünfteln (9) aus Vertreter/-innen der Ratsfraktionen. Die anderen 6 werden von den Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit bzw. –hilfe gestellt.

