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Informationen zum Wahlrecht
Was sind Wahlen?
Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie. Im Gegensatz etwa zu einer Diktatur, in der einer für alle bestimmt, hat in einer Demokratie fast jeder eine Stimme. Da aber nicht alle Einwohner Deutschlands gleichzeitig bestimmen können, wählen wir Vertreter. Dabei werden die unterschiedlichen Interessen von Parteien repräsentiert. Jede Partei stellt Kandidaten auf, die wir wählen können.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Kommunalwahl gilt allerdings, das bereits Personen wählen dürfen, die das 16. Lebensjahr erreicht haben.
Zusätzlich müssen, um wählen zu können, folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Man muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft haben.
- Man muss am Wahltag seinen (Haupt-)Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben.
- Man darf nicht in Folge eines Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
- Man darf nicht gemäß dem Betreuungsgesetz für alle Angelegenheiten unter Betreuung stehen.
- Man muss in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein. Dies geschieht allerdings automatisch durch Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird in den jeweiligen Wahllokalen der 340 Essener Stimmbezirke oder per Briefwahl.
Ein Stimmbezirk besteht aus einer Anzahl zusammenhängender Straßen, deren Einwohnerzahl maximal 2.500 Einwohnern umfassen sollte. Jeder dieser Bezirke sollte ein für alle Wahlberechtigte gut erreichbares Wahllokal eingerichtet haben, beispielsweise in Schulen, Kindergärten, Gemeindehäusern, etc.
Alle Wahlberechtigten erhalten vor der Wahl eine Benachrichtigung, auf der sie das für sie vorgesehene Wahllokal finden. In jedem Stimmbezirk sorgt ein Wahlvorstand für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl.
Wann wird gewählt?
Bundestagswahlen finden alle vier Jahre statt — allerdings wird über die Einführung einer fünfjährigen Legislaturperiode diskutiert. Landtagswahlen und Kommunalwahlen finden hier in NRW wie auch in den meisten anderen Bundesländern alle fünf Jahre statt. Europawahlen gibt es ebenfalls alle fünf Jahre.
Wie wird gewählt?
In Deutschland wird nach den Wahlrechtsgrundsätzen aus Art. 38 Abs. 1 des Grundgesetzes gewählt.
Es gelten folgende Grundsätze:
- Die Wahl muss frei sein, also ohne äußeren Zwang, ohne gewaltsame oder andere Manipulation. Die Wahlfreiheit umfasst auch die Entscheidung, nicht zu wählen.
- Die Wahl muss gleich sein: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Glaube oder Einkommen.
- Die Wahl muss geheim sein: Niemand soll sich wegen seiner Stimmabgabe rechtfertigen müssen — auch nicht dafür, dass er keine Stimme abgibt.
- Die Wahl muss unmittelbar sein: Die Stimmabgabe bezieht sich direkt auf den Kandidaten oder die Listenvorschläge. In Deutschland ist die Stimme persönlich, kann also nicht über „Beauftragte“ abgegeben werden.
- Die Wahl muss allgemein sein: Die gesamte wahlberechtigte Bevölkerung des Wahlgebietes kann an der Wahl teilnehmen, nicht nur einzelne Gruppen, also etwa nur Männer oder nur Frauen.
In Essen wird mit Stimmzetteln gewählt — einige andere Städte benutzen elektronische Wahlgeräte.
Wahlprogamm
Mit dem Wahlprogramm werden die eigenen Mitglieder der Partei, aber auch die Wähler über das informiert, was umgesetzt werden soll, wenn die Partei die Wahl gewinnt und sie in Regierungsverantwortung kommt.
Briefwahl
Bei der Briefwahl wählt man ebenfalls mit Stimmzetteln — allerdings nicht im Wahllokal, sondern etwa zu Hause oder im Urlaub.
Briefwahlunterlagen können beim Wahlamt beantragt werden. Der Wähler erhält per Post einen Wahlschein, drei Stimmzettel, einen blauen Wahlumschlag, in den die angekreuzten Stimmzettel gesteckt werden und einen roten Umschlag mit der Adresse des Wahlleiters, in den der Wähler den blauen Umschlag und seinen Wahlschein steckt. Auf dem Wahlschein wird durch eine Unterschrift die Erklärung abgegeben, das die Stimmzettel unbeobachtet und geheim angekreuzt wurden. Schließlich wird der Umschlag per Post an die Adresse des Wahlleiters geschickt.
Bei der Ergebnisermittlung vor dem Briefwahlvorstand am Wahltag werden Wahlscheine und Wahlumschläge voneinander getrennt und unabhängig voneinander gezählt, so dass keine Rückschlüsse auf das Wahlverhalten einzelner Wähler befürchtet werden müssen.
Durch die Briefwahl haben auch Bevölkerungsgruppen wie zum Beispiel Alte, Kranke oder Gehbehinderte, denen es nicht möglich ist, ein Wahllokal aufzusuchen, die Möglichkeit zu wählen.


