Foto: junge Frau mit Helm und eingepacktem Essen an ihrem Fahrrad

Jobs für Jugendliche & junge Erwachsene

Welche Jobs für Jugendliche in Essen für dich in Frage kommen, hängt von deinem Alter ab.

Welche Jobs für Jugendliche in Essen für dich in Frage kommen, hängt von deinem Alter ab. Es gibt also nur begrenzte Möglichkeiten als Jugendliche*r oder junge*r Erwachsene*r Geld zu verdienen. Arbeitgeber müssen sich bei Jugendjobs an die Vorgaben halten, die im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) formuliert sind. Auf dieser Seite kannst du nachlesen wie alt du für welche Jobs sein musst und wie oft und wie lange du arbeiten darfst.

Du bist noch nicht 15 Jahre...

Dann zählst du laut JArbSchG noch zu den "Kindern". Wenn du noch nicht 13 Jahre alt bist, dann darfst du außer innerhalb deiner Familie gar nicht arbeiten (z.B. kleinere Botengänge, Haus- oder Gartenarbeit...)

Ab dem 13. Lebensjahr kannst du Tätigkeiten in kleinerem Umfang verrichten - unter mehreren Bedingungen:

  • Deine Eltern müssen einverstanden sein.
  • Die Arbeit darf weder deine Gesundheit noch deine schulischen Leistungen gefährden.
  • Du darfst nicht mehr als zwei Stunden täglich arbeiten (Ausnahme von bis zu 3 Studen in landwirtschaftlichen Familienbetrieben), und das heißt weder vor der Schule, während der Schulzeit noch nach 18 Uhr. (Das gilt auch für die Schulferien.) 
  • Außerdem darf die Arbeit dich nicht sittlich gefährden, noch darf sie dir unbeaufsichtigten Zugang zu Alkohol oder Tabak ermöglichen.  

Mögliche Jobs sind zum Beispiel: Zeitungen austragen, Nachhilfe geben, Babysitten, Handreichungen beim Sport, Versorgen von Tieren, Botengänge im privaten Bereich...

Du bist zwischen 15 und 18 Jahre alt...

Prinzipiell darfst du in diesem Alter bis zu 8 Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten - allerdings nur, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist. (Hast du noch nicht 10 Jahre Schule hinter dir (Schulpflicht = 10 Jahre), dann gelten für dich die Bestimmungen für "Kinder". Siehe hierzu oben! Allerdings gilt hier die Ausnahme, dass du pro Jahr 4 Wochen in den Schulferien arbeiten darfst.)

An folgende Bedingungen müssen du und dein Arbeitgeber sich halten, wenn du nicht mehr schulpflichtig bist:

  • Du darfst nur zwischen 6 Uhr morgens und 20 Uhr abends arbeiten. Ausnahme: Bist du über 16, darfst du im Gaststätten- gewerbe bis 22 Uhr und im mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten.
  • Samstags und sonntags gilt generell ein Arbeitsverbot. Aber auch hier gibt es Ausnahmen: zum Beispiel in Geschäften, am Kiosk, im Sport... (samstags) und in Krankenhäusern und im Gastrobereich (samstags und sonntags).
  • Du darfst nicht in Bereichen arbeiten, die dich in irgendeiner Form gefährden (sittlich oder gesundheitlich - hierzu zählt unter anderem Lärm etc.)
  • Du kommst aus dem Ausland...
  • Wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mußt du dich informieren, ob du eventuell eine Arbeitserlaubnis benötigst. Beratung hierzu bekommst du bei der Agentur für Arbeit (in Essen am Berliner Platz 10).
  • Keine Arbeitserlaubnis brauchst du, wenn du entweder eine Staatsangehörigkeit innerhalb der EU besitzt ("Freizügigkeit") oder eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung hast.

(Es gibt noch weitere Ausnahmen. Wende dich hierzu bitte auch an die Agentur für Arbeit.)

Ferienjobs während der Schul- oder Semesterferien

Ferienjobs während der Schul- oder Semesterferien zu finden ist vermutlich schwieriger, als es die vielen Websites zu dem Thema vermuten lassen. Eigeninitiative ist gefragt! Getränkeläden brauchen Aushilfen im Sommer, Baumärkte (zur Inventur) im Winter. 

  • Jobangebote in Geschäften hängen meistens direkt in den Läden aus.
  • In Stadtteilzeitungen und Stadtmagazinen (z.B. Coolibri, Prinz o.ä.) werden manchmal Aushilfs- und Promotionjobs angeboten.
  • An Schwarzen Brettern im Supermarkt werden manchmal Leute gesucht, die babysitten, den Hund Gassi führen oder Einkäufe erledigen.
  • Auch im privaten Umfeld gibt es vielleicht etwas zu tun. Der eine hätte gerne Hilfe beim Rasenmähen und der andere will vielleicht schon lange mal den Keller entrümpeln oder ein Zimmer renovieren. Gegen ein paar Euro werden solche Aufgaben bestimmt gerne abgegeben.

Wichtig zu wissen!

Schüler und Studenten müssen bei Ferienjobs die Steuern im Blick behalten.

// Du bist ein angestellter Arbeitnehmer und dein Ferienjob ist dein einziges Beschäftigungsverhältnis, so fällst du in die Steuerklasse I. Hier wird die Lohnsteuer erst fällig, wenn du mehr als 985€ im Monat verdienst.

Hast du aber einen zweiten Job, wirst du in die Steuerklasse VI eingestuft. Diese wird am höchsten besteuert.

// Bei einem Minijob zahlst du weder Lohnsteuer, noch Sozialversicherungsbeiträge. Hierbei darfst du aber nicht mehr als 450€ im Monat verdienen. Zudem musst du dich ausdrücklich von der Rentenversichungspflicht befreien lassen.

Wenn dein Verdienst oberhalb der Minijob-Grenze liegt, kann die Arbeit dennoch sozialversicherungsfrei bleiben. Dafür musst du deine Arbeit im Vorfeld auf maximal 70 Arbeitstage oder drei Monate begrenzen. Ansonsten würden Sozialversicherungsbeiträge anfallen. - Dies ist das Modell der sogenannten kurzfristigen Beschäftigung.

Links für deine Jobsuche

Es gibt unzählige kommerzielle Webseiten zum Thema Jobsuche, hier eine Auswahl

www.youngcapital.de
www.schuelerjobs.de
www.studentjob.de
www.jobs.meinestadt.de
www.studentenjobs24.de
www.jobsuma.de/praktikum
www.promotionbasis.de
jobrapido
www.stellenanzeigen.de
www.careerjet.de
www.kimeta.de
www.locanto.de
www.karrieretipps.de
www.jobbörse.de
www.opportuno.de
jobted
www.minijobs.info
www.adzuna.de
www.jobworld.de
www.gelegenheitsjobs.de
jobtensor
www.bankjob.de/job-index/stellenangebote/praktikum/

Foto-Nachweis: Jugendlicher mit Ferienjob (aboutpixel.de | © Axel Lauer)

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