Manche Jugendliche können unter bestimmten Vorraussetzungen Hilfen für "Bildung und Teilhabe" beantragen. Das beinhaltet
- Hilfen für Lernförderung
- Teilhabemöglichkeiten am sozialen und kulturellen Leben (Kultur, Sport, Mitmachen)
- ein Zuschuss zu einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
- die Förderung von ein- und mehrtägigen Ausflügen und Klassenfahrten
- Schulbeförderungskosten und Aufwendungen für den persönlichen Schulbedarf
weitere Informationen dazu gibt es hier.