Foto: Körper eines Mannes vor einem Rednerpult - Politik in Essen

Politik in Essen

Essener Kommunalpolitik

Politik wird in Deutschland natürlich nicht nur in Berlin, Düsseldorf und den anderen Landeshauptstädten gemacht, sondern in jeder einzelnen der knapp 13000 Gemeinden und Städte. Sie sind nach dem Bund und den Bundesländern die dritte Ebene, auf der in Deutschland Politik betrieben wird.

In den großen Städten, zum Beispiel in Essen, werden Entscheidungen, die von Bedeutung für die gesamte Stadt sind, im Rat getroffen. Themen, die nur für einzelne Stadtteile oder Bezirke von Bedeutung sind, werden meist von den jeweiligen Bezirksvertretungen bearbeitet.

Die Sitzungen im Rat und in den Bezirksvertretungen können besucht werden. Politische Anlaufstelle für Jugendliche ist der Jugendhilfeausschuss, in dem die Jugendverbände direkt vertreten sind. Wer nicht sofort Mitglied in einer Partei oder einer parteilichen Jugendorganisation werden möchte, kann sich trotzdem politisch im Projekt mitWirkung! engagieren.

Websites der Parteien / Fraktionen im Essener Stadtrat

CDU: www.cdu-essen.de
SPD: www.spd-essen.de
Grüne: www.gruene-essen.de
AfD:
FDP: www.fdpessen.de
Linke: www.dielinke-essen.de
EBB: www.buergerwaehlen.de 
Die Partei: www.partei-essen.de
Tierschutzpartei: www.tierschutzpartei.de

Die meisten Parteien haben eigene Jugendorganisationen: 

Jusos (SPD)
Junge Union (CDU)
Junge GRÜNE Essen (Die Grünen)
Junge Liberale (FDP)
Linksjugend (Die Linke)

Links: Stadt, Land, Bund, Europa und die Welt

Integrationsrat
Ruhrparlament
Landtag NRW
Bundestag oder www.mitmischen.de
Bundesregierung oder www.politische-bildung.de
Bundespräsident
Europaparlament
UNO - Vereinte Nationen

Rat der Stadt Essen

Was ist der Rat der Stadt Essen?

Der Rat der Stadt Essen ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Stadt. Die Ratsmitglieder werden bei der Kommunalwahl von den Bürger*innen für fünf Jahre gewählt. Ebenso der/die Oberbürgermeister*in, welche*r Vorsitzende*r und zugleich Chef*in der Verwaltung ist. Hier gibt es eine Übersicht zum aktuellen Stadtrat.


Wofür gibt es den Rat?

Der Rat der Stadt ist oberstes Verwaltungsorgan der Gemeinde. Er fasst Beschlüsse in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt, die auf Vorschlag der Verwaltung, auf Antrag der Ratsfraktionen oder auf Empfehlung von Fachausschüssen in die Tagesordnung aufgenommen wurden.

Dazu gehören u. A.  wichtige Entscheidungen zu öffentlichen Projekten (z.B. Baumaßnahmen an Schulen, Kindergärten, Sportplätze, etc.; Sanierungsmaßnahmen an öffentlichen Gebäuden, der Bau von Parks u.v.m.).

Grundsätzlich sind die Sitzungen des Rates öffentlich, damit Bürger und natürlich auch die Presse die Debatten im Ratssaal verfolgen können. Ihr könnt nach Anmeldung auf der Zuschauertribüne dabei sein oder die Sitzungen über die Livecam verfolgen. Nur die wenigen Angelegenheiten, bei denen schutzwürdige Interessen vorliegen, wie z. B. Personal- oder Vertragsangelegenheiten, werden im nicht öffentlichen Teil der Sitzung beraten.

Wenn Euch die kommunalpolitische Tätigkeit interessiert, könnt Ihr euch hier über Sitzungstermine, Beratungsfolgen und Entscheidungen der Essener Ratsgremien und der Bezirksvertretungen informieren.

Wer darf den Rat wählen?

Wer zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, in Essen wohnt und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt, darf den Stadtrat wählen.

Weitere Information zum Rat der Stadt Essen sowie das Wahlverfahren zur Auswahl der Ratsmitglieder bekommt ihr hier.

Bezirksvertretung

Auf dieser Seite könnt ihr euch über Bezirksvertretungen informieren und herausfinden, wie ihr mit euren Ideen und Anregungen euren Stadtteil beeinflussen könnt. Hier gibt es Adressen und Kontaktdaten der Essener Bezirksvertretungen. Ihr könnt auch ein Teil von mitWirkung! werden und dort helfen in eurem Stadtteil etwas zu bewegen.

Was ist eine Bezirksvertretung?

In kreisfreien Städten wie Essen gibt es Bezirksvertretungen. Das sind die kleinsten politischen Einheiten der Stadt, die für die Verwaltung der Stadtteile bzw. Stadtbezirke zuständig sind. In Essen gibt es neun Bezirksvertretungen mit jeweils 19 Mitgliedern und einem eigenen Budget. Die Bezirksvertretungen werden am Tag der Kommunalwahl gewählt.

Hier geht es zu den Adressen und Kontaktdaten der aktuellen Essener Bezirksvertretungen. Alle Stadtbezirke im Überblick hier.


Wofür gibt es Bezirksvertretungen?

Bezirksvertretungen dürfen Entscheidungen treffen, die den Stadtbezirk angehen. Sie haben z.B. Einfluss auf 

  • Unterhaltung und Ausstattung von öffentlichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen (z.B. Büchereien, Sportplätze)
  • Denkmalschutz, Pflege des Ortsbildes und Grünpflege
  • Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Initiativen im Stadtbezirk
  • kulturelle Angelegenheiten (z.B. Kunst im öffentlichen Raum,  Festveranstaltungen, Pflege von Paten- oder Städtepartnerschaften)
  • Informationen, Dokumentation und Repräsentation des Stadtbezirkes,

sofern sie keine wesentliche Bedeutung über den Stadtbezirk hinaus haben. Innerhalb ihrer Zuständigkeiten können die Bezirksvertretungen sogar finanzielle Unterstützung (z.B. für Veranstaltungen oder Gestaltung eines Vereinsheimes) leisten.

Wer darf die Bezirksvertretung wählen?

Wer zum Wahltag mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens 16 Tagen in einem der Essener Stadtbezirke wohnt und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Landes besitzt, darf mitwählen.


Anfragen stellen

Wer z.B. Unterstützung für seine Ideen sucht, kann sich mit seiner Bezirksvertretung in Verbindung setzen. Ob mündlich oder schriftlich, das ist egal. Das eigene Alter spielt dabei keine Rolle, jeder Bürger darf Wünsche, Anregungen und Beschwerden äußern! 

Anfragen werden an die Mitglieder und die zuständige Fachdienststelle (z.B. städtisches Amt, Polizei, RVR) weitergegeben. Diese werden dann um Stellungnahme gebeten. Anschließend wird in einer öffentlichen Sitzung darüber gesprochen. Währenddessen erhält man alle Informationen über den aktuellen Stand der Dinge.

Jugendhilfeausschuss

Im Jugendhilfeausschuss (JHA) werden u.a. Entscheidungen über die Kinder- und Jugendarbeit in Essen getroffen. Die Sitzungen sind öffentlich, die Termine stehen im Ratsinformationssystem.

Das Jugendamt Essen ist anders organisiert als der übrige Bereich der Stadtverwaltung. Während normalerweise die Verwaltungsämter den politischen Fachausschüssen gegenüber stehen, ist der JHA aufgrund einer bundeseinheitlichen Sonderregelung im Kinder- und Jugendhilfegesetz Teil des Jugendamtes. Oder anders ausgedrückt: Nur die Verwaltung und der Ausschuss zusammen sind das Jugendamt.

Dadurch haben die Interessenverbände und Angebotsträger von Leistungen für Kinder, Jugendliche und Eltern Einfluss auf alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung. Deshalb besteht der JHA auch nur zu drei Fünfteln (9) aus Vertreter/-innen der Ratsfraktionen. Die anderen 6 Vetreter werden von den Verbänden der Kinder- und Jugendarbeit bzw. –hilfe gestellt.

Dabei hat dieser Ausschuss auch besondere Rechte:

1. Beschlussrecht über das vom Rat insgesamt zur Verfügung gestellte Geld.

2. Anhörungsrecht gegenüber Rat und Bezirksvertretungen, wenn es um die Belange der Kinder, Jugendlichen und Eltern geht.

3. Beteiligung bei der Berufung eines Jugendamtsleiters bzw. einer Jugendamtsleiterin.

4. Das Recht, an den Rat oder ggf. die Bezirksvertretung Anträge zu stellen, damit alles Erforderliche getan werden kann.

Zur Internetseite.

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