Foto: Zettel auf dem steht "Auslandsjob". Im Hintergrund London

Ausbildung im Ausland


Ihr könnt entweder eure gesamte Berufsausbildung oder nur einzelne Berufsausbildungsabschnitte im Ausland absolvieren. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) dürfen bis zu einem Viertel der regulären Ausbildungszeit in einem anderen Land (weltweit) absolviert werden.

Bei einer dreijährigen Ausbildung wäre somit ein bis zu neunmonatiger Auslandsaufenthalt möglich. Es sind auch mehrere berufsbezogene Auslandsaufenthalte an unterschiedlichen Orten möglich. Allerdings besteht auf einen Auslandsaufenthalt während der Ausbildung kein Rechtsanspruch, es sei denn der Auslandsaufenthalt ist im Ausbildungsvertrag ausdrücklich benannt. Ihr müsst euren Auslandsaufenthalt also mit eurem Ausbildungsbetrieb abstimmen.


Was muss ich beachten beim einem Berufsbildungsabschnitt im Ausland?

Damit ihr einzelne Berufsbildungsabschnitte im Ausland absolvieren könnt, muss euer Auslandsaufenthalt dem Ausbildungsziel dienen, d.h. die im Ausland vermittelten Ausbildungsinhalte müssen im Wesentlichen den im Inland vermittelten Ausbildungsinhalten entsprechen. Im Ausland habt ihr keine Berufsschulpflicht, müsst ggf. den einheimischen Lernstoff aber im Ausland nebenbei lernen oder nachholen. Eure Ausbildungsaufenthalte im Ausland werden als Ausbildungszeit anerkannt, d.h. sie sind Bestandteil der Ausbildung und unterbrechen euer Ausbildungsverhältnis nicht. Daher muss der deutsche Ausbildungsbetrieb auch die Ausbildungsvergütung weiter zahlen und alle Sozialversicherungen laufen weiter. Ihr genießt während eures Ausbildungsabschnitts im Ausland den vollen Versicherungsschutz wie in Deutschland (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung).

Wenn ihr eure gesamte Ausbildung im Ausland absolvieren wollt, solltet ihr nicht nur die Sprache des Gastlandes sehr gut beherrschen, sondern auch bedenken, dass es das duale System der Berufsausbildung, wie wir es in Deutschland vorrangig haben, in anderen Ländern selten gibt. In Frankreich beispielsweise werden die Lehrlinge zumeist außerbetrieblich ausgebildet, d.h. sie erlernen ihren Beruf bis auf einzelne Praktikumsphasen in einem Berufsschulzentrum. Außerdem bekommen sie keine Ausbildungsvergütung. Bevor ihr euch also entscheidet, eure Berufsausbildung im Ausland zu machen, solltet ihr euch genau informieren, wie die Ausbildung im Ausland abläuft. Auf www.rausvonzuhaus.de/ausbildung findet ihr hierzu nützliche Hinweise.

Für die Anerkennung ausländischer Berufsbildungsabschlüsse in Deutschland wendet euch an die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer in eurer Nähe.

Eure Ansprechpartnerin für eure Fragen rund um den Auslandsaufenthalt ist Monika Hurschmann. Sie bietet immer mittwochs von 14.00 bis 18.00 Uhr im BildungsPunkt in Essen eine kostenlose Beratung an.

 E-Mail: monika.hurschmann(at)jugendamt.essen.de

 Telefon: 0201 88 51817


Beratung und Förderung

Die Mobilitätsberater/-innen der Industrie- und Handels- bzw. Handwerkskammern beraten Auszubildende zu Auslandsaufenthalten und unterstützen euch bei der Organisation und Durchführung. Ansprechpartner/-innen in eurer Nähe findet ihr unter www.mobilitaetscoach.de.

Die deutschen Außenhandelskammern bilden an einigen ihrer Standorte im Ausland auch nach dem deutschen dualen System aus. Um zu erfahren, welche Berufe ihr an einem ausländischen Standort erlernen könnt, wählt in der Liste unter ahk.de/standorte euer Zielland aus und geht dann auf die jeweils angegebene Website.

Wenn ihr einen Teil eurer Berufsausbildung im Ausland absolvieren wollt, könnt ihr eine Förderung über die Poolprojekte des EU-Programms Erasmus+ Berufsbildung bekommen. Pool-Projekte sind bundesweit offen ausgeschriebene Stipendien für einen berufsbezogenen Lernaufenthalt im Ausland. Sie richten sich an Personen während der Berufsausbildung, Personen, die ihre Berufsausbildung vor weniger als 12 Monaten abgeschlossen haben sowie an Personen, die eine nach Bundes- oder Landesrecht geregelte Weiterbildung absolvieren oder diese vor weniger als 12 Monaten abgeschlossen haben.

Ein Praxisaufenthalt im Ausland über die Poolprojekte des Programms Erasmus+ Berufsbildung ist in den EU-Mitgliedsstaaten, sowie in Island, Lichtenstein, Norwegen, der Türkei und in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien möglich. Die Dauer des Auslandsaufenthaltes liegt zwischen 2 Wochen und 12 Monaten. Da das Stipendium recht hoch ist, müsst ihr normalerweise nur einen geringen Teil der Kosten für euren Auslandsaufenthalt übernehmen. Unter www.machmehrausdeinerausbildung.de bekommt ihr weitere Informationen und könnt nach konkreten Angeboten suchen.

Europass Mobilität: Mehr Anerkennung und Transparenz

Der Europass Mobilität ist ein Instrument der Europäischen Union, mit dem ihr eure im europäischen Ausland erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten offiziell bescheinigen lassen könnt. Der jeweilige Arbeitgeber bzw. die jeweilige Bildungseinrichtung im Ausland trägt genau ein, wie lange ihr im Ausland wart und was ihr dort gelernt habt. Bevor ihr also ins Ausland geht, sollte die Einrichtung, die euch vermittelt, den Europass Mobilität für euch beantragen! Weitere Infos unter www.europass-info.de.

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