Foto: Junge Frau hat lächelnd die Arme nach oben gerissen und sitzt auf den Boden mit vielen Kartons - Von Zuhause ausziehen

Wohnen

Von Zuhause ausziehen

Ein Platz in einer Wohngemeinschaft (kurz WG), ein möbliertes Zimmer, eine eigene Wohnung oder ein Platz im Studierendenwohnheim?

Fragen vor der Wohnungssuche

Stimmt sowohl der Preis als auch die Größe der Wohnung? Habe ich ausreichend Platz zum Kochen, Schlafen, Arbeiten und Leben? Gibt es Bus- und Bahnverbindungen in der Nähe? Wo ist der nächste Supermarkt für den täglichen Einkauf? Wie hoch sind die Nebenkosten, die zusätzlich zur Miete gezahlt werden müssen? Welche Pflichten bringt diese Wohnung mit sich (z. B. Treppenhaus putzen oder im Winter Salz gegen Glatteis vor der Haustür streuen)? Ist die Wohnung eher "ruhig" oder "laut" (z. B. viele ältere Mieter oder viele Kinder im Haus oder Bahngleise in der Nähe etc.)? Am Besten ist es, sich vor einer Wohnungsbesichtung eine Checkliste zu überlegen mit Fragen, die man stellen möchte und wichtigen Punkten, auf die man achten sollte.
Hierzu gibt es eine ausführliche Infoseite bei immowelt.de.

Die Wohnungssuche

Zuerst muss die neue Bleibe gefunden werden. Man kann sich bei Freunden nach Tipps erkundigen, online (z.B. Immonet, Immowelt, Wohnungsmarkt24 oder Immobilienscout24) suchen, nach Wohnungsanzeigen (z.B. WAZ/NRZ, Stadtteilanzeiger, coolibri etc.) suchen, oder selbst ein Wohnungsgesuch als Anzeige aufgeben. Zusätzlich haben die großen Wohnungsanbieter auch eigene Websites, die durchstöbert werden können. Dies sind zum Beispiel Allbau, Gewobau oder Immeo. Wer eine Sozialwohnung mieten möchte, braucht von der Stadt Essen einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Diesen gibt es im Einwohneramt.

Angehende Studierende können sich um einen Wohnheimplatz bewerben, hierfür ist das Studentenwerk Essen-Duisburg zuständig:

Wohnheimverwaltung
Reckhammerweg 1
45141 Essen
Tel.: 0201 82010-25, -26, -28
Email: albrecht(at)stw.essen-duisburg.de 

Wer aufgrund einer Ausbildung umziehen muss, dem ist häufig sein Ausbildungsbetrieb bei der Wohnungssuche behilflich. Zusätzlich steht bei den Berufsberatern in den Arbeitsagenturen ein laufend aktualisiertes Wohnheimverzeichnis zur Verfügung.

Ummelden

Innerhalb von 7 Tagen nach Wechsel des Wohnortes muss man sich ummelden. Dies geht in einem der Bürgerämter.

Versicherung

Mit der ersten eigenen Wohnung wird es auch Zeit für eine Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung. Es sei denn, man ist während Ausbildung oder Studium noch über die Eltern mitversichert.

Mieterberatung

Erläuterungen zu Kündigungsschutz oder Mieterhöhung gibt es beim Deutschen Mieterbund, der auch ein Büro in Essen hat:

Mieterverein Essen e.V.
Rüttenscheider Str. 85 (1. Obergeschoss)
45130 Essen
Tel.: 0201 784110
Web: www.mieterverein-essen.de 

alternativ:
Mietergemeinschaft Essen
Herwarthstr. 42
45138 Essen
Tel.: 0201 7491920
www.mietergemeinschaft-essen.com

Probleme zu Hause? Noch keine 18?

Wer von zu Hause ausziehen möchte aber noch nicht 18 Jahre alt ist, braucht die Zustimmung der Eltern, denn sie müssen den Mietvertrag und alle anderen Verträge unterzeichnen und die Zahlungsfähigkeit gegenüber dem Vermieter absichern. Aber häufig sind Probleme mit den Eltern der Grund dafür, dass noch nicht volljährige Jugendliche ausziehen wollen. In solchen Fällen hilft der Soziale Dienst des Jugendamtes. Er vermittelt zwischen Kindern und ihren Eltern - und wenn alle Stricke reißen, hilft er bei der Suche nach einer eigenen Wohnung oder einem Zimmer in einer Wohngruppe.

In Notfällen findet man erste Ansprechpartner unter 0201 265050.

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