Foto: Europa Karte mit Flaggen Pins

Europäisches Solidaritätskorps

Der Freiwilligendienst in Europa. Für alle zwischen 18 und 30 Jahre. 12 Monate als Freiwillige in einem europäischen Land.


Was ist das Europäische Solidaritätskorps?

Das Europäische Solidaritätskorps ist eine neue Initiative der Europäischen Union. Es schafft Möglichkeiten für junge Menschen, an Freiwilligenprojekten oder Beschäftigungsprojekten in ihrem eigenen Land oder im Ausland teilzunehmen, die Gemeinschaften und Menschen in ganz Europa zugutekommen.
Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer verinnerlichen dabei Auftrag und Grundsätze des Europäischen Solidaritätskorps.

Du kannst dich bereits mit 17 Jahren für das Europäische Solidaritätskorps melden – teilnehmen kannst du allerdings erst, wenn du volljährig bist. Die Altersgrenze für Projekte des Europäischen Solidaritätskorps liegt bei 30 Jahren.
Die Registrierung ist einfach. Sobald du ausgewählt und eingeladen wirst, warten vielfältige Aufgaben auf dich: Katastrophenvorsorge oder Wiederaufbau nach Naturkatastrophen, Hilfe in Aufnahmezentren für Asylsuchende oder Bewältigung sozialer Probleme in lokalen Gemeinschaften. Die Projektdauer beträgt zwischen zwei und zwölf Monaten. Die Projektorte liegen in der Regel in den EU-Ländern.
 

Was bringt dir ein Engagement beim Europäischen Solidaritätskorps?

Die Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps ist für jeden jungen Menschen eine wertvolle Erfahrung. Sie ist hilfreich bei Bewerbungen um einen Arbeits- oder Studienplatz. Das Europäische Solidaritätskorps könnte für dich die Gelegenheit sein, dich zu bewähren und dich damit künftigen Arbeitgebern zu empfehlen.
Am Ende des Projekts erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, die du künftigen Bewerbungen um einen Arbeits- oder Studienplatz beifügen kannst.

Du steigerst damit jedoch nicht nur deine Berufsaussichten – das Europäische Solidaritätskorps hat dir eine Menge weiterer Vorteile zu bieten, je nachdem, um welche Art von Projekt es sich handelt und ob du dich als Freiwillige/-r engagierst oder an einem Beschäftigungsprojekt teilnimmst.

Als Freiwilliger erhältst du zwar keinen Lohn, aber die Kosten für Reise, Unterkunft, Verpflegung und Versicherung werden für die Dauer der Aktivität übernommen. Vor Projektbeginn und bei Eintreffen vor Ort erhältst du außerdem einschlägige Schulungen.

Praktika oder Ausbildungen erfolgen in einigen Ländern auf der Grundlage eines Beschäftigungsvertrags im Einklang mit der im jeweiligen Land geltenden Gesetzgebung. Du erhältst eine Aufwandsentschädigung, mit der du deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst.
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, denen ein Arbeitsplatz angeboten wird, erhalten einen Arbeitsvertrag und einen Lohn im Einklang mit den örtlichen gesetzlichen und tariflichen Gegebenheiten.


Weitere Informationen zum Europäischen Solidaritätskorps

Interessiert?

Wenn du eine Herausforderung suchst und deine Zeit investieren möchtest, um anderen zu helfen, dann bewirb dich noch heute für das Europäische Solidaritätskorps!

Einfach hier klicken – so startest du den Registrierungsprozess. Der Einfachheit halber kannst du dich über dein Konto in den sozialen Medien anmelden oder ein Konto bei EU Login einrichten.

Europäisches Solidaritätskorps – unser Auftrag und unsere Grundsätze

Das Europäische Solidaritätskorps bringt junge Menschen zusammen, um eine inklusivere Gesellschaft aufzubauen, bedürftigen Menschen zu helfen und auf gesellschaftliche Herausforderungen zu reagieren. Es bietet jungen Menschen, die helfen, lernen und etwas bewegen möchten, eine inspirierende und verantwortungsvolle Aufgabe.

Grundsätze des Europäischen Solidaritätskorps

Die Teilnehmer/-innen bringen Ideen, Überzeugungen und Erwartungen an das Europäische Solidaritätskorps mit. Die teilnehmenden Organisationen müssen dem Rechnung tragen und sind dafür verantwortlich, dass die Teilnehmer/-innen ein respektvolles und vertrauenswürdiges Umfeld vorfinden. Gleichzeitig investieren die an der Initiative teilnehmenden Organisationen viel Zeit, Energie und Ressourcen in die Entwicklung einer hochwertigen Aktivität. Sie dürfen daher von den Projektteilnehmerinnen/-teilnehmern ein vergleichbares Maß an Respekt für die lokalen Gemeinschaften und die direkt von den Aktivitäten betroffenen Menschen erwarten.

Diese allgemeinen Verhaltensgrundsätze tragen der Vielfalt potenzieller Teilnehmer/-innen, Organisationen und Projektumgebungen Rechnung. Sie sind an die jeweilige projektspezifische Situation anzupassen.

Junge Menschen, die sich beim Europäischen Solidaritätskorps engagieren möchten, sollten dieses Dokument aufmerksam lesen. Als Teilnehmer/-in am Europäischen Solidaritätskorps erklärst du dich mit der Einhaltung folgender Grundsätze einverstanden:

•Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps sind solidarisch, achten die menschliche Würde und die Menschenrechte und glauben an eine gerechte Gesellschaft, in der Chancengleichheit, Vielfalt, Nichtdiskriminierung, Toleranz, Gerechtigkeit, Solidarität und Gleichheit herrschen.

•Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps streben nach mehr Solidarität bei gleichzeitiger Achtung der jeweiligen Kultur und Tradition mit dem Ziel eine Gemeinschaft aufzubauen, in der alle gemeinsame Verpflichtungen wahrnehmen und sich gegenseitig helfen.

•Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps sind bereit, einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, und werden sich dabei von Solidarität, Kooperationsgeist und gegenseitigem Verständnis leiten lassen.

•Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps dürfen sich selbst und andere mit ihren Handlungen nicht in Gefahr bringen.

•Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps müssen sich an die Regeln, Organisationsstruktur und Methoden der Gastorganisation halten, denn dieser Rahmen könnte notwendig sein, um die Gesundheit, Sicherheit und Würde der Projektbeteiligten zu gewährleisten. Die Teilnehmer/-innen an Projekten des Europäischen Solidaritätskorps verpflichten sich außerdem zur Einhaltung der im Gastland geltenden Gesetze.

•Die Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps ist freiwillig, und jede/-r Teilnehmer/-in hat die Möglichkeit, von seinem/ihrem Engagement zurückzutreten. Jede/-r Teilnehmer/-in hat das Recht, ein Projektangebot auszuschlagen, ohne dadurch seine Chancen auf künftige Angebote zu schmälern.

•Mit der Teilnahme am Europäischen Solidaritätskorps sind keine Gebühren verbunden.

•Am Ende ihrer Tätigkeit für das Europäische Solidaritätskorps haben die Teilnehmer/-innen Anspruch auf eine Teilnahmebescheinigung.

•Bei der Annahme einer Freiwilligentätigkeit für das Europäische Solidaritätskorps unterzeichnen die Teilnehmer/-innen im Einklang mit der Charta des Europäischen Solidaritätskorps einen Solidaritätsvertrag mit der teilnehmenden Organisation, in dem alle Einzelheiten der Tätigkeit geregelt sind. Im Falle eines Beschäftigungsprojekts dient der Anstellungsvertrag einem ähnlichen Zweck.

•Vor und während der Aktivität erhalten die Teilnehmer/-innen eindeutige Informationen über die ihnen gestellten Aufgaben und gegebenenfalls angemessene Schulungen und Sprachlernangebote.

Weitere Infos unter: solidaritaetskorps.de/


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